Baugesetze und Verordnungen

Baurechtsdatenbank:
Detailinformation Gesetz/VO Abschnitt
Gesetz/VO:
NÖ Warengruppen-Verordnung 2009
Abschnitt:
Paragrafen der Verordnung
Inhalt:
Warengruppen, die nach ihrer Beschaffenheit bzw. nach ihrer Packungs- oder Gebindegröße vom Kunden unter Verwendung eines Kraftfahrzeuges abtransportiert werden müssen (nicht zentrumsrelevante Waren), sind:

* Fahrzeuge inkl. Zubehör
* Baustoffe, Bauelemente und Eisenwaren
* Bodenbeläge
* Brenn- und Treibstoffe
* Stein- und Betonwaren
* Pflanzen und Gartenbedarfsartikel
* Holzrohstoffe
* Möbel